Neuregelung des Baurechts zum 01.01.2018

Seit 01.01.2018 gelten im Baurecht neue Regelungen. Mit diesen werden die Rechte der Bauherren gestärkt und neue Vorschriften für Bauherren, die als Verbraucher handeln, eingeführt. Darüber hinaus werden die Beziehungen zwischen den am Bau beteiligten Unternehmern, Architekten und Ingenieuren sowie der Bauträgervertrag gesetzlich geregelt.

Die Neuregelungen finden auf Werk-, Bau- und Bauträgerverträge Anwendung, die ab 01.01.2018 geschlossen werden.

Im Folgenden werden die wichtigsten Neuregelungen kurz dargestellt:

Definition des Bauvertrags
Abschlagszahlungen
Fiktive Abnahme
Anordnungsrecht des Bestellers
Kündigung aus wichtigen Grund
Einstweilige Verfügungen
Bauhandwerkersicherung
Zustandsfeststellung
Schlussrechnung
Verbrauchervertrag
Baubeschreibung
Widerrufsrecht
Unterlagen - Erstellung und Herausgabe
Architekten und Ingenieure
Sonderkündigungsrecht gegenüber Architekten und Ingenieuren
Teilabnahme gegenüber Architekten und Ingenieuren
Gemeinsame Haftung von Architekt und Bauunternehmer
Bauträgervertrag
Einbaukosten beim Kaufvertrag

Wenn Sie die Auswirkungen der Änderungen auf eigene Ansprüche oder Verpflichtungen individuell klären möchten, empfehle ich Ihnen einen persönlichen Beratungstermin.

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