Unterhaltsreform 2008

Zum 01.01.2008 wurde vom Gesetzgeber das Unterhaltsrecht reformiert.

Zweck der Änderung des Unterhaltsrechts ist eine Anpassung an die geänderten gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse und den eingetretenen Wertewandel. Diese Anpassung erfolgt durch die Stärkung des Kindeswohls und die Betonung der Eigenverantwortung geschiedener Ehegatten für den eigenen Unterhalt. Daneben soll das Unterhaltsrecht vereinfacht werden. Dies geschieht durch eine gesetzliche Definition des Mindestunterhalts für Kinder und die Angleichung von Unterhalts-, Steuer- und Sozialrecht, durch eine klare gesetzliche Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter sowie weitere Neuregelungen.

Im folgenden werden die wichtigsten Neuregelungen kurz dargestellt.

·  Kindesunterhalt
·  Ehegattenunterhalt

Wenn Sie die Auswirkungen der Reform auf eigene Unterhaltsansprüche oder -verpflichtungen individuell klären möchten, empfehle ich Ihnen einen persönlichen Beratungstermin.