Verzug

Durch die Neuregelungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes werden die Verzugsregelungen in Einzelheiten neu gestaltet.

 

Die Regelung im Überblick

Von Verzug spricht man, wenn ein Schuldner eine fällige Leistung nicht rechtzeitig erbringt.

Die Voraussetzungen für den Verzug waren nach früherem Recht für alle Arten von Ansprüchen dieselben. Nach dem neuen Recht gelten hingegen für Geldforderungen besondere Regeln.

Ebenfalls wurden von dem grundsätzlichen Erfordernis einer Mahnung, gegenüber dem alten Recht weitere Ausnahmen zugelassen.

Eine wichtige Änderung hat sich auch hinsichtlich der Rechtsfolgen ergeben: Die Verzugszinsen wurden deutlich erhöht.

 

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