Formbedürftigkeit von Unterhaltsvereinbarungen

Für die Wirksamkeit von Unterhaltsvereinbarungen, die vor Rechtskraft der Scheidung getroffen werden, ist seit 01.01.2008 die notarielle Beurkundung erforderlich. Hierdurch sollen die Parteien vor übereilten Erklärungen geschützt und es soll ihnen die rechtliche Tragweite ihrer Vereinbarung vor Augen geführt werden.

 

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