Ehegattenunterhalt: Neuer Ausschlussgrund

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Ausschluss- oder Beschränkungsgründen wurde neu aufgenommen, dass ein Unterhaltsanspruch ausgeschlossen sein kann, wenn der Berechtigte in einer verfestigten neuen Lebensgemeinschaft lebt. Damit wird ein von der Rechtsprechung seit längerem akzeptierter Ausschlussgrund ausdrücklich in das Gesetz integriert. Wann eine verfestigte Lebensgemeinschaft vorliegt, ist dabei eine Frage des Einzelfalles.

 

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