Verzug und Rechnung

Eine Rechnung ist seit 01.05.2000 erforderlich, damit der Schuldner einer Geldforderung in Verzug gesetzt werden kann.

Eine Rechnung ist eine Aufstellung, in welcher die Forderung beziffert wird. Nach den Umständen des Falles kann es erforderlich sein, den insgesamt geforderten Betrag näher aufzuschlüsseln. Wie detailliert dies zu erfolgen hat, hängt vom Einzelfall ab und kann nicht generell gesagt werden.

Anstelle einer Rechnung genügt auch eine andere Zahlungsaufforderung, also z.B. eine Mahnung.

 

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