Voraussetzungen des Verzugs

Vor dem 01.05.2000 galten die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen für alle Arten von Forderungen.

Seither gelten diese Regelungen nur noch für Ansprüche, die nicht auf Zahlung von Geld gerichtet sind. Für Geldforderungen gelten seither besondere Regeln.

Im einzelnen müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

·  Der Anspruch muss fällig sein.
·  Der Gläubiger muss eine Mahnung ausgesprochen haben.
Diese Voraussetzung ist in einigen Fällen entbehrlich.
·  Der Schuldner muss die Verspätung zu vertreten haben.

 

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