Neuregelung des Baurechts zum 01.01.2018
Seit 01.01.2018 gelten im Baurecht neue Regelungen. Mit diesen werden die Rechte der Bauherren gestärkt und neue Vorschriften für Bauherren, die als Verbraucher handeln, eingeführt. Darüber hinaus werden die Beziehungen zwischen den am Bau beteiligten Unternehmern, Architekten und Ingenieuren sowie der Bauträgervertrag gesetzlich geregelt.
Die Neuregelungen finden auf Werk-, Bau- und Bauträgerverträge Anwendung, die ab 01.01.2018 geschlossen werden.
Im Folgenden werden die wichtigsten Neuregelungen kurz dargestellt:
Definition des Bauvertrags | |
Abschlagszahlungen | |
Fiktive Abnahme | |
Anordnungsrecht des Bestellers | |
Kündigung aus wichtigen Grund | |
Einstweilige Verfügungen | |
Bauhandwerkersicherung | |
Zustandsfeststellung | |
Schlussrechnung | |
Verbrauchervertrag | |
Baubeschreibung | |
Widerrufsrecht | |
Unterlagen - Erstellung und Herausgabe | |
Architekten und Ingenieure | |
Sonderkündigungsrecht gegenüber Architekten und Ingenieuren | |
Teilabnahme gegenüber Architekten und Ingenieuren | |
Gemeinsame Haftung von Architekt und Bauunternehmer | |
Bauträgervertrag | |
Einbaukosten beim Kaufvertrag |
Wenn Sie die Auswirkungen der Änderungen auf eigene Ansprüche oder Verpflichtungen individuell klären möchten, empfehle ich Ihnen einen persönlichen Beratungstermin.